§ 1 Vertragsschluss
Für Verträge mit d3lab gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote von d3lab in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. d3lab erstellt auf Anfrage ein unverbindliches Angebot für den Kunden. Erst nach dem unterzeichnen und zurücksenden des Angebotes fängt d3lab sofern alle nötigen Daten und Unterlagen vorliegen mit dem Auftrag an. Ein Widerrufsrecht besteht nach Eingang des unterzeichneten Angebotes nicht mehr da es sich um individuell erstellte Waren handelt (maßgeschneiderte Waren). Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
§ 2 Leistungsumfang
d3lab bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige 2D/3D und Flash Grafikdienstleistungen, Printmedien-Produktion, Banner- und Logodesign sowie Corporate Design. Es ist zu beachten das Printmedien farblich zu einer Bildschirmabbildung und Offsetdruckabbildung abweichen können, eine gewisse Toleranz in den Farbabweichungen sind technisch bedingt und vom Kunden nicht als Mängel anzugeben.
d3lab erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von d3lab, wenn dies vereinbart ist. änderungs- und Erweiterungswünsche muss d3lab nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei einer wesentlichen änderung der vertraglichen Pflichten von d3lab zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann d3lab dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit d3lab schriftlich darauf hingewiesen hat. d3lab ist zu Teillieferungen berechtigt.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein, da für d3lab Kleinunternehmereigenschaft im Sinne §19 UStG besteht. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
- a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
- b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
- c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
- d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
- e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen, dass d3lab die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann d3lab Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. d3lab ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen. d3lab ist weiterhin berechtigt bei einem Neukunden nur gegen Vorkasse mit dem vom Kunden erteilten Auftrag anzufangen.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung von d3lab die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von
- a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
- b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie d3lab nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
- c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit d3lab ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für d3lab unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für d3lab keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen von d3lab nach Maßgabe der von d3lab zu seiner Unterstätzung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald d3lab die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Leistungen von d3lab gelten als abgenommen, wenn d3lab die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
- a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
- b) oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder d3lab damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von d3lab erbrachten Leistungen beruht.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit d3lab dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit d3lab keine Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Wenn d3lab dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von d3lab wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichtet.
Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
§ 7 Nutzungsrechte
d3lab räumt dem Kunden unbegrenzte Nutzungsrechte an diesen urheberrechtlich geschützten Werken ein. Ein übertragen des Urheberrechtes ist laut geltendem deutschen Recht nicht möglich. Erbringt d3lab Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von d3lab. Sollte der Kunde ein von d3lab erstelltes Logo als Marke/Patent anmelden wollen, gleich ob in Textform, Zeichenform oder beides, ist dies bei d3lab in schriftlicher Form per Mail, Fax und/oder Brief zu beantragen, erst nach bestätigter Beantragung durch d3lab ist ein Anmelden einer Marke/Patent zulässig. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, d3lab über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. d3lab geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. d3lab nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die d3lab keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. d3lab wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden. d3lab kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird d3lab vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde von d3lab zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, d3lab über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder d3lab dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von d3lab z.B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er d3lab unverzüglich darüber informieren.
§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Die von d3lab erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde räumt d3lab das Recht ein, einen Link von d3lab an einem geeigneten Platz der Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von d3lab zu verlinken. Gegen eine Gebühr in Höhe von 500,00EUR kann der Link durch uns entfernt werden. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Quellcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. Die Verwendung von Schutzvermerken und/oder Urheberrechtsvermerken können nach schriftlicher Absprache mit d3lab auch entfernt werden, d3lab behält sich eine Bearbeitungsgebühr vor, der Kunde erhält vorher eine entsprechende Information. d3lab behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken oder zur Weiterverarbeitung zu verwenden, insbesondere die Website, Logos und Printmedien des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen.
§ 9 Gewährleistung
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von d3lab innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch d3lab ausgebessert oder ausgetauscht. d3lab behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten.
Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen. Zu beachten ist allerdings das ein gewisser Grad von Abweichungen gegenüber der gelieferten grafischen Vorschau und dem letztendlichen Produkt, sofern die Nutzung der Seite dadurch nicht beeinträchtigt wird, durch den Kunden zu akzeptieren ist, die sind z.B.:
- a) Verwendung zu langer Texte so das sich dies auf das Erscheinungsbild der Seite auswirkt.
- b) Verwendung von Grafiken in zu unterschiedlichen Abmessungen die dadurch das Erscheinungsbild beeinträchtigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Herabsetzen des Vertrags- oder des Kaufpreises verlangen. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde d3lab binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels einer Mail, Fax oder schriftlich eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei d3lab innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
§ 10 Haftung
Für Rechtsmängel und Garantien haftet d3lab unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für Auftragsarbeiten von eventuell beauftragten Subunternehmer durch d3lab gelten die jeweiligen AGB der Subunternehmen, zu dem haften ausschließlich Subunternehmer für Ihre Dienstleistungen und stellen diese auch gesondert in Rechnung. d3lab kann durch Fehler der Subunternehmer nicht haftbar gemacht werden. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet d3lab. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von d3lab. Für leichte Fahrlässigkeit haftet d3lab und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre. d3lab haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst. Falls die Funktion eines von d3lab erstellten Shoptemplate, ebay-ShopDesign oder ein ebay-Auktionstemplate aus Gründen, die d3lab nicht zu vertreten hat, beeinträchtigt wird, haftet d3lab nicht. Solche Gründe können z.B. sein:
- a) eine Änderung der eBay Plattform durch eBay
- b) eine vom Kunden vorgenommene Veränderung an dem von d3lab gelieferten Quellcode.
§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
d3lab speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. d3lab weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 13 Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 1 Monat nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird, dies kann per Fax und/oder Brief erfolgen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann d3lab fristlos kündigen. In solch einem Fall ist d3lab berechtigt die noch offenen Kosten unverzüglich mit 5% Zinsen einzufordern.
§ 14 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an, ausgenommen sind, wie im §4 bereits erläutert, Informationen die der Schriftform unterliegen. Die Email muss den Namen und die Email-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene Email gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Die Verbindlichkeit der Email und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 15 Schiedsklausel
Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann. Ort des Schiedsverfahrens ist 25421 Pinneberg. Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz von Obmann stattfinden. Das Verfahren, dass vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann. Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung. Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellem Recht. Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits. Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz. Das Oberlandesgericht, dass für den Bezirk indem d3lab seinen Sitz hat zuständig ist, wird als zuständiges Gericht im Sinne des § 1062 ZPO vereinbart.
$ 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird 22880 Wedel vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall 25421 Pinneberg vereinbart. .
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
d3lab behält sich das Recht vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen.



